BaFin stellt Verstoß von Ontake Research gegen § 86 Abs. 1 WpHG fest

04.02.2020

BaFin stellt Verstoß von Ontake Research gegen § 86 Abs. 1 WpHG fest

Die BaFin veröffentlichte heute am 04.02.2020 eine Warnung, dass Ontake Research gegen § 86 Abs. 1 WpHG verstoßen hat. Laut BaFin liegt von der Person keine Tätigkeitsanzeige nach § 86 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vor. Ferner enthalte die Internetseite der ONTAKE RESEARCH kein Impressum, sodass ihr Sitz oder Wohnort unbekannt sei.

Der genaue Wortlaut findet sich hier.

Ferner empfiehlt die BaFin in der Pressemitteilung generell, sich vor Anlageentscheidungen aus mehreren Quellen zu informieren und dabei auf deren Seriosität zu achten.