Hauptversammlung 2023
Die ordentliche Hauptversammlung der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA findet am Mittwoch, den 20. September 2023, ab 11:00 Uhr (MESZ), statt.
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich etwaiger Redebeiträge, der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice übertragen.
Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
- ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben,
- eine Vollmacht an einen Dritten bzw. eine Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen,
- bis 14. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen,
- ab Beginn der Hauptversammlung über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden und anschließend das Rederecht ausüben; das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen, sowie das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG; sowie
- während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.
Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 15. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ), im passwortgeschützten Internetservice zugänglich gemacht.
LOGIN zum passwortgeschützten Internetservice
Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen.
Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Hauptversammlung 2023
- Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (pdf, 1 MB)
- Informationen nach § 125 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Aktiengesetz, Art. 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (pdf, 279 kB)
- Information pursuant to Section 125 para. 1 German Stock Corporation Act (AktG) in connection with Section 125 para. 5 AktG, Article 4 para. 1 and Table 3 of the Annex to Implementing Regulation (EU) 2018/1212 (pdf, 493 kB)
- Konzernabschluss 2022 und Konzernlagebericht (pdf, 3 MB)
- Jahresabschluss 2022 und (zusammengefasster) Lagebericht (pdf, 11 MB)
- Aktuelle Satzung der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (pdf, 14 MB)
- Gewinnverwendungsvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin (pdf, 262 kB)
- Bericht des Aufsichtsrats (pdf, 2 MB)
Lebenslauf des Kandidaten für den Aufsichtsrat
Weitere Dokumente und Formulare für die Hauptversammlung 2023
- Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (pdf, 198 kB)
- Vollmacht an einen Dritten (pdf, 195 kB)
- Widerruf einer Vollmacht (pdf, 128 kB)
- Informationen zum Datenschutz (pdf, 98 kB)
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an gerichtet werden.